Bei Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit, z.B. bei Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, ist häufig eine zusätzliche Abklärung mit Testverfahren notwendig um das Krankheitsbild sicher zuordnen zu können.
Bei Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit, z.B. bei Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, ist häufig eine zusätzliche Abklärung mit Testverfahren notwendig um das Krankheitsbild sicher zuordnen zu können.
Seit dem 01.01.2024 ist die Ausstellung elektronischer Rezepte (eRezepte) verpflichtend.
Hier das Wichtigste für Sie im Überblick:
Zum jeweiligen Beginn eines neuen Quartals (01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.) lassen Sie hier in der Praxis Ihre aktuell gültige Gesundheitskarte einlesen. Sodann können wir Medikamente, die Sie sonst auf "rosa Rezept" bekommen haben, in diesem Quartal als eRezept verordnen. Dieses können Sie am nächsten Werktag einfach in der Apotheke durch Stecken Ihrer Gesundheitskarte dort abrufen. So sparen wir alle in Zukunft Wege und Papier!
Bitte beachten Sie: Ohne Einlesen Ihrer Gesundheitskarte hier in der Praxis für das jeweils aktuelle Quartal ist das Ausstellen von eRezepten NICHT möglich! Aus diesem Grund werden auch Rezeptbestellungen per Anrufbeantworter oder E-Mail ohne Einlesen der Gesundheitskarte nicht mehr bearbeitet!
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de